PROZESSVERMEIDUNG

Unsere Prozeßabteilung berät Unternehmen, Banken und institutionelle Investoren in Fragen des kapitalmarktorientierten Gesellschaftsrechts und übernimmt ihre Vertretung vor Gerichten und Schiedsgerichten. Unsere Prozeßanwälte sind neben ihrer forensischen Expertise ausgewiesene Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtler, die aus ihrer langjährigen Gerichtspraxis bereits in der Struktur-, Organ- und Hauptversammlungsberatung wertvolle Hinweise darauf geben können, welche Anforderungen die gerichtliche Praxis an Dokumentation und Erörterungstiefe in den jeweiligen Unterlagen bzw. Gremien stellt. Oberste Zielsetzung unserer Prozeßanwälte ist daher die Prozeßvermeidung.


AKTIEN- / ÜBERNAHMERECHTLICHE STREITIGKEITEN

Ist eine gerichtliche Rechtsverfolgung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen geboten, sorgt unsere Prozeßabteilung für eine effektive und effiziente Rechtsdurchsetzung, auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, etwa bei eilbedürftigen Maßnahmen im Übernahmerecht oder zur Wahrung gefährdeter aktienrechtlicher Positionen. Börsennotierten Gesellschaften ermöglichen unsere Prozeßanwälte eine zügige Umsetzung von Strukturmaßnahmen in aktien- und umwandlungsrechtlichen Freigabeverfahren und minimieren Nachbesserungsansprüche in aktienrechtlichen Spruchverfahren.


KAPITALMARKTRECHT

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Prozeßabteilung liegt in der Abwehr von Sammelklagen sowie Musterklagen nach dem KapMuG, die gegen Emittenten von Wertpapieren, deren Investmentbanken und Anbieter sonstiger Vermögensanlagen angestrengt wurden. Unsere forensische Abteilung verfügt über langjährige Erfahrung in der logistischen Handhabung dieser Massenverfahren, die von Anlegeranwälten mit Hilfe von Selbsthilfeorganisationen für geprellte Anleger oftmals für eine große Anzahl von Klägern angestrengt werden, um allein durch die Masse der Klagen zu einem vorteilhaften Vergleich zu gelangen. Unsere Prozeßanwälte sind ebenfalls darauf vorbereitet, der Strategie der Anlegeranwälte, das Verfahren mit einer großen Anzahl von unbeachtlichen Informationen zu belasten, entgegenzutreten und somit Anlegerprozesse auf die Ebene der reinen Rechtsfindung zurückzuführen. Unnötige und teure Vergleiche können so häufig erfolgreich abgewendet werden.


GESELLSCHAFTSRECHTLICHE SCHIEDSVERFAHREN

Unsere Prozeßrechtler verfügen über zum Teil jahrzehntelange Erfahrungen in der Begleitung von Schiedsverfahren vor nationalen und internationalen Schiedsgerichten und unter Geltung deutscher und internationaler Schiedsverfahrensordnungen. Sie werden insbesondere für Unternehmen zur Beilegung von Streitigkeiten aus Unternehmenskäufen, Joint Ventures oder Konsortialverträgen tätig und helfen, Gesellschafterstreitigkeiten in Familiengesellschaften beizulegen. Unsere Anwälte agieren dabei sowohl als Parteivertreter als auch in der Schiedsrichterrolle.