VORSTANDS- / AUFSICHTSRATSBERATUNG

Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen helfen wir, den stetig wachsenden Sorgfaltsanforderungen, insbesondere in Sondersituationen, gerecht zu werden. Wir unterstützen sie bei strategischen Entscheidungen, Akquisitionen und Restrukturierungen. Unsere Berater antizipieren potentielle Widerstände und Risiken durch konkurrierende Bieter oder Finanzinvestoren und entwickeln Lösungen und Strategien sowie eine konsistente Kommunikation für deren Überwindung.


HAUPTVERSAMMLUNGSBERATUNG

Das Gelingen von kritischen Hauptversammlungen mit besonderen Beschlußgegenständen ist regelmäßig besonders heikel. So muß die Notwendigkeit einer Hauptversammlung mit Strukturbeschlüssen stets bereits eine maßgebliche Erwägung bei der Strukturierung von Transaktionen mit Hauptversammlungsrelevanz sein. Das gilt insbesondere dann, wenn die zeitnahe Eintragung des Strukturbeschlusses in das Handelsregister essentiell ist. Wir bedenken die Hauptversammlungsrelevanz bereits im Planungs- und Strukturierungsstadium eines Projektes und bereiten Beschlußvorlagen und Hauptversammlungen dann so vor, daß die strategischen Ziele unserer Klienten unverzüglich und ohne Komplikationen umgesetzt werden können.


TAKEOVERS & DEFENSE

Unsere Anwälte stehen Vorständen und Aufsichtsräten bei ihrer Interaktion mit Kapitalmarktteilnehmern zur Seite, sei es im Rahmen von Konflikten hinsichtlich der Unternehmensstrategie, sei es im Rahmen drohender oder bereits eingeleiteter unfreundlicher Übernahmeversuche. Wir zeigen Sicht- und Funktionsweisen des Kapitalmarktes in diesen Situationen auf, entwickeln betriebswirtschaftlich fundierte und effektive Abwehr- und Kommunikationsstrategien für den relevanten Adressatenkreis und helfen den Organen, wirtschaftlich und rechtlich unangreifbare Gegenmaßnahmen erfolgreich umzusetzen.


FAMILY OFFICE

Die Anwälte unseres Family Offices sind langjährige, vertraute Ratgeber von Familienunternehmen und –unternehmern. Sie wissen, daß in Familiengesellschaften oftmals Aspekte eine prägende Rolle spielen, die jenseits einer bloßen Gewinn- und Ausschüttungsmaximierung liegen. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte begleiten wir Familienunternehmen bei der Auswahl und vertraglichen Einbindung von Fremd- und Eigenkapitalgebern sowie der Mittelaufnahme am Kapitalmarkt, bei der Expansion und Internationalisierung, bei Meinungsverschiedenheiten im Gesellschafterkreis sowie bei der Unternehmensnachfolge oder dem -verkauf. Wir helfen Inhabern, durch Unternehmertestamente, Stiftungen und andere maßgeschneiderte Nachfolgemodelle, ihr Lebenswerk zu sichern.


MERGERS & ACQUISITIONS

Unsere Transaktionsanwälte unterstützen bei der Durchführung von Unternehmenskäufen, Fusionen und Übernahmen börsennotierter Gesellschaften sowie bei der nachfolgenden Integration. Wir werden beauftragt, wenn ein tiefgreifendes betriebswirtschaftliches Verständnis der Transaktionsmotive und der Mehrwert einer verständigen Begutachtung von juristischen Bewertungsparametern, Integrationshemmnissen und Synergiepotentialen gefordert sind. Unsere Kompetenz ist zudem gefragt bei Transaktionen, die rechtlich oder strukturell besonders komplex, hochsensibel oder politisch heikel sind und in denen individuelle und kreative Lösungen entwickelt werden müssen, um eine Transaktion überhaupt zu ermöglichen bzw. zu einem Erfolg zu führen. Und wir werden dort mandatiert, wo der strategische Beratungshorizont schon von Anfang an weit über das erste Vollzugsdatum hinausreichen muß, etwa bei der Übernahme und nachfolgenden Integration börsennotierter Unternehmen und den daraus erwachsenden Sonderrisiken im Hinblick auf außenstehende Aktionäre.